Liebe lisakmoch,
1) Die Ausbildung "Erzieher (Staatlich anerkannter) / Erzieherin (Staatlich anerkannte)" wird an der Universität Hamburg als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung anerkannt (siehe S.4
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... pdf#page=4).
2) Bitte lesen Sie sich die folgende Webseite durch, auf der die Besonderheiten im Bewerbungsverfahren mit dieser Form des Hochschulzugangs erläutert werden (z.B. die erforderliche Studienfachberatung):
https://www.uni-hamburg.de/meister.
3) Zwei abschließende Hinweise:
a) Eine Hochschulzugangsberechtigung ist nur dann gültig, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der Bewerbungsfrist (15.07.2023) liegt. Entscheidend ist hierbei das auf dem Zeugnis genannte Abschlussdatum. Gegebenenfalls müssten Sie also mit der zuständigen Stelle klären, welches exakte Datum auf Ihrem Zeugnis später stehen wird.
b) Sie müssen Ihre Hochschulzugangsberechtigung (d.h. in Ihrem Fall das Abschlusszeugnis der Ausbildung) innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist einreichen können, die mit dem Tag beginnt, an dem Ihnen der Zulassungsbescheid zur Verfügung gestellt.
Der exakte Bescheidtermin für das Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2023/24, zu dem die Zulassungsbescheide zur Verfügung gestellt werden, steht noch nicht fest, aber dieser wird ca. Anfang bis Mitte August liegen. Bitte klären Sie daher auch, ob Sie Ihnen Ihr Zeugnis zu diesem Zeitpunkt bereits zur Verfügung steht und ob Sie es somit fristgerecht einreichen können.
Liebe Grüße
Thomas Walter