Exmatrikulation bei Prüfungseinreichung zum Semesterende

Antworten
sophievonass
Beiträge: 1
Registriert: Mo 27. Feb 2023, 11:31

Bearbeitet Exmatrikulation bei Prüfungseinreichung zum Semesterende

Beitrag von sophievonass »

Hallo liebes Campus Center Team,

da mein offizieller Abgabetermin für die BA am 29.03. liegt (, ich voraussichtlich schon am 22.03. abgeben werde) und das Wintersemester 22/23 ja kurz danach endet, möchte ich sicherheitshalber noch etwas bzgl. meiner Exmatrikulation klären.

Sehe ich es richtig, dass mein Studium aufgrund der Abgabe kurz vor Semesterende noch nicht offiziell als abgeschlossen gelten wird, da die Prüfung mit großer Wahrscheinlichkeit noch nicht als bestanden gemeldet sein wird?

Wenn ja, besteht ja auch die Möglichkeit zur Immatrikulation für das SoSe 23, in dem ich zu einem beliebigen Zeitpunkt einen Antrag auf Exmatrikulation stellen kann oder mich zum Ende des Semesters exmatrikulieren lasse. Gibt es die Möglichkeit, einen Teil des Semesterbeitrags zurückerstattet zu bekommen, wenn ich mich zum Beispiel schon nach <2 Monaten im neuen Semester exmatrikulieren lasse? (Ich meine gelesen zu haben, dass der Antrag nur für wenige Sonderfälle, also eher nicht für diesen Fall gilt.)

Aufgrund der Zusammenhänge des Studienendes mit der Kommunikation mit der Uni (Stine, Uni-Mail,...) und anderen organisatorischen Gründe, möchte ich nämlich bis zum Erhalt der Note immatrikuliert bleiben.

Danke im Voraus und viele Grüße

Sophie von Ass
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Exmatrikulation bei Prüfungseinreichung zum Semesterende

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Sophie von Ass,

da Sie Ihre Abschlussarbeit kurz vor Semesterende abgeben und anschließend ein paar Wochen Korrekturzeit und weitere administrative Prozesse folgen werden, bevor uns die Meldung bezüglich des erfolgreichen Abschlusses von Ihrem zuständigen Fachbereich übermittelt werden kann, werden Sie von uns nicht zum Ende des Wintersemesters 2022/23 aufgrund des erfolgreichen Abschlusses exmatrikuliert.

a) Sie können sich also regulär durch Zahlung des Semesterbeitrags für das Sommersemester 2023 zurückmelden.

Unabhängig davon, ob Sie im Verlaufe des Sommersemesters 2023 dann die Exmatrikulation selber beantragen oder zum Semesterende des Sommersemesters 2023 aufgrund des erfolgreichen Abschlusses des Studiums von uns exmatrikuliert werden, ist leider keine Rückzahlung des Semesterbeitrags des Sommersemesters 2023 möglich.

Wenn Sie sich im laufenden Sommersemester 2023 exmatrikulieren, können Sie sich nur die Kosten für das Semesterticket gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie) und Abgabe des Semestertickets (Original) durch die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390).

b) Die Alternative wäre, dass Sie sich nicht für das Sommersemester 2023 zurückmelden und von uns folglich aufgrund der fehlenden Rückmeldung exmatrikuliert werden. Sie wären dann ab 01.04.2023 nicht mehr immatrikulierte Studierende der Universität Hamburg. Die Sperrung des STiNE-Accounts erfolgt allerdings erst ein paar Wochen nach der Exmatrikulation. Es ist aber natürlich möglich, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Prozesse abgeschlossen sind (Bewertung der Arbeit, Noteneintragung, Erstellung der Abschlussdokumente etc.)

Sollte eine Immatrikulation im Sommersemester 2023 dann später dennoch erforderlich sein, z.B. weil eine Prüfung wiederholt werden muss, dann ist eine verspätete Rückmeldung gegen eine Verspätungsgebühr von 30€ noch das gesamte Semester möglich (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#11635293).

Liebe Grüße
Thomas Walter
Antworten