Hallo liebes Campus Center Team,
da mein offizieller Abgabetermin für die BA am 29.03. liegt (, ich voraussichtlich schon am 22.03. abgeben werde) und das Wintersemester 22/23 ja kurz danach endet, möchte ich sicherheitshalber noch etwas bzgl. meiner Exmatrikulation klären.
Sehe ich es richtig, dass mein Studium aufgrund der Abgabe kurz vor Semesterende noch nicht offiziell als abgeschlossen gelten wird, da die Prüfung mit großer Wahrscheinlichkeit noch nicht als bestanden gemeldet sein wird?
Wenn ja, besteht ja auch die Möglichkeit zur Immatrikulation für das SoSe 23, in dem ich zu einem beliebigen Zeitpunkt einen Antrag auf Exmatrikulation stellen kann oder mich zum Ende des Semesters exmatrikulieren lasse. Gibt es die Möglichkeit, einen Teil des Semesterbeitrags zurückerstattet zu bekommen, wenn ich mich zum Beispiel schon nach <2 Monaten im neuen Semester exmatrikulieren lasse? (Ich meine gelesen zu haben, dass der Antrag nur für wenige Sonderfälle, also eher nicht für diesen Fall gilt.)
Aufgrund der Zusammenhänge des Studienendes mit der Kommunikation mit der Uni (Stine, Uni-Mail,...) und anderen organisatorischen Gründe, möchte ich nämlich bis zum Erhalt der Note immatrikuliert bleiben.
Danke im Voraus und viele Grüße
Sophie von Ass