Liebe*r JPoerschke,
Studierende der Universität Hamburg müssen i.d.R. bis zur letzten Prüfung in ihrem Studiengang immatrikuliert sein. Wenn die Abschlussarbeit die letzte Prüfungsleistung in einem Studiengang ist, so ist das festgelegte Abgabedatum in der Regel das Datum der letzten Prüfung.
Ich würde also davon ausgehen, dass eine Rückmeldung zum Sommersemester 2023 erforderlich, weil das Abgabedatum nicht mehr im Wintersemester 2022/23 liegen wird.
Da es aber an manchen Fachbereichen bzw. Fakultäten der Universität Hamburg abweichende Regelungen dazu gibt, bis zu welchem Zeitpunkt die Immatrikulation bestehen muss, würde ich dazu raten, diese Frage nochmals mit dem zuständigen Studienbüro (
https://www.uni-hamburg.de/studienbueros) abzuklären.
Liebe Grüße
Thomas Walter