Liebe Amalia Theodotou,
1) "... und lege mein Abitur dieses Jahr an einer öffentlichen Schule (Lyzeum) in Zypern ab"
Ich gehe davon aus, dass Sie sich hier nicht auf das
Abitur, d.h. die an einer deutschen Schule erworbene allgemeine Hochschulreife, beziehen, sondern auf einen ausländischen Bildungsabschluss, der in Ihrem Bildungssystem eine analoge Funktion hat wie das Abitur in Deutschland.
2) "... deren Ergebnisse laut Mitteilung des zypriotischen Prüfungsamtes nicht vor dem 19. Juli zu erwarten sind, kann ich die Bewerbungsfrist zum 15. Juli nicht einhalten."
a) Wenn Ihnen die geforderten Bildungsabschlüsse bzw. entsprechenden Dokumente nicht bis zum letzten Tag der Frist für die Beantragung der Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen als Hochschulzugangsberechtigung im Verfahren der Universität Hamburg zur Verfügung stehen, dann können Sie in unserem Anerkennungsverfahren (
https://www.uni-hamburg.de/vpd) leider keine Anerkennung beantragen.
b) Die reguläre Antragsfrist für einen Anerkennungsantrag für ausländische Bildungsabschlüsse für das Wintersemester ist der 31.05.. In Ihrem Fall würde die verlängerte Antragsfrist bis zum 15.07. gelten, da Sie den anzuerkennenden Bildungsabschluss im gleichen Jahr erwerben.
3) Alle Bewerber*innen, die nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, benötigen eine offizielle Anerkennung des ausländischen Bildungsabschlusses:
www.uni-hamburg.de/vpd.
Die Anerkennungsbescheinigung ist im Falle einer Zulassung innerhalb der 7-tägigen Immatrikulationsfrist im digitalen Immatrikulationsantrag hochzuladen. Zur Bewerbung sind also noch keine Unterlagen einzureichen, sondern der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung, d.h. in Ihrem Fall eine Anerkennungsbescheinigung für Ihren ausländischen Bildungsabschluss, wird erst zur Immatrikulation eingereicht.
Die Immatrikulationsfrist beginnt, nachdem Sie eine Zulassung erhalten haben.
Da Bewerbungen für den Studiengang "B.Sc. Betriebswirtschaftslehre" im
Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) koordiniert werden, kann ich Ihnen keinen exakten Zeitpunkt nennen, zu dem die Zulassung erfolgen wird, da es sich um ein dynamischen Verfahren handelt. Zulassungen werden ab Beginn der Koordinierungsphase im DoSV, also ca. ab Anfang August 2023, erteilt.
4) Sie benötigen also eine Anerkennungsbescheinigung und können diese aufgrund der entsprechenden Fristen nicht von uns erhalten (siehe oben).
Es gibt auch andere Institutionen in Deutschland, die ausländische Bildungsabschlüsse anerkennen (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... g#18395419). Hierzu müssten Sie aber selbstständig informieren. Da Sie bis Ende Juli nicht über die notwendigen Unterlagen verfügen, wird es aber erfahrungsgemäß leider sehr schwierig sein, in der Kürze der Zeit eine Anerkennungsbescheinigung zu erhalten, da die Bearbeitung der Anträge bei anderen Institutionen oft mehrere Wochen dauert.
Liebe Grüße
Thomas Walter