Liebe*r goetze,
leider gibt es an der Universität Hamburg nicht die Möglichkeit, den Semesterbeitrag nur anteilig zu überweisen. Es ist in jedem Fall der im Beitragsbescheid genannte Semesterbeitrag vollständig zu zahlen, um sich für ein Semester zurückzumelden.
Sie müssen bedenken, dass nur ein geringer Teil des Semesterbeitrags (50 Euro Verwaltungskostenbeitrag) überhaupt an die Universität Hamburg geht. Die übrigen Anteile gehen an verschiedene andere Stellen (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#14788170).
Ich gehe davon aus, dass Sie sich bereits bei den für Ihre Promotion zuständigen Stellen (Promotionsausschuss bzw. Promotionsbüro) an Ihrem Fachbereich bzw. Ihrer Fakultät erkundigt haben, dass eine Rückmeldung zum Sommersemester 2021 für Sie wirklich erforderliche ist, da dies in den verschiedenen Promotionsordnungen der Universität Hamburg nicht einheitlich geregelt ist.
Wenn dies der Fall sein sollte, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, sich durch eigenen Antrag im Sommersemester 2021 zu exmatrikulieren (siehe
www.uni-hamburg.de/exmatrikulation), sobald die Immatrikulation nicht mehr erforderlich ist. Die Kosten des Semestertickets können Sie sich dann anteilig zum verbleibenden Nutzungszeitraum beim HVV erstatten lassen (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390):
Liebe Grüße
Thomas Walter