Liebe*r MHildebrandt,
1) "kann ich mich nochmals mit dem Abschluss meines ersten Studienganges an der Uni Hamburg für BA Psychologie bewerben?"
Ja.
Wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Ein Studienabschluss kann nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist liegt.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116)
Bewerber*innen, die über mehrere Hochschulzugangsberechtigungen verfügen (z.B. das Abitur und einen Studienabschluss), können frei entscheiden, mit welcher Hochschulzugangsberechtigung sie sich auf einen Studienplatz bewerben.
2) "sollte dies möglich sein, ist es dann notwendig bei einem NC von 1,1 bei dem BaPsy-DGP Testverfahen teilzunehmen?"
a) Bezüglich des BaPsy-DGP liegen noch keine Erfahrungswerte vor, da das kommende Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2023/24 das erste sein wird, in dem die Eignungsprüfung als Auswahlkriterium eingesetzt wird.
b) Da das Testergebnis des BaPsy-DGP mit 49 Prozent im Auswahlverfahren berücksichtigt wird, würde ich aber vermuten, dass auch bei einer guten bis sehr guten HZB-Note das Testergebnis relevant sein dürfte. (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ar-titel-4)
3) "können die Wartesemester seit Abschluss 2021 berücksichtigt werden?"
Leider haben Sie keine Chance, über die Wartezeit zugelassen zu werden, da bereits unter den Personen mit der maximalen Anzahl an Wartesemestern (d.h. 10 Wartesemestern) gelost werden muss (siehe
https://www.uni-hamburg.de/nc#2930660 und
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf), da die Anzahl der Studienplätze für den Studiengang
B.Sc. Psychologie in der Wartezeitquote deutlich geringer ist als die Anzahl der Bewerber*innen mit 10 Wartesemestern.
4) "Sollte ich einen Studienplatz BA Psychologie an der Uni Hamburg bekommen, können dann die Leistungen, die ich im Rahmen meines Nebenfachstudiums Psychologie an der Uni Hamburg erworben hatte für den jetzigen Studiengang mit neuer Studienordnung angerechnet werden? Oder zumindest ein Teil der Leistungen?"
Dies ist prinzipiell möglich. Bitte wenden Sie sich nach der endgültigen Immatrikulation für den Studiengang an das zuständige Studienbüro des Instituts für Psychologie bezüglich der möglichen Anerkennung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen, da die Anerkennung an der Universität Hamburg direkt am zuständigen Fachbereich vorgenommen wird.
Liebe Grüße
Thomas Walter