Anrechnung der Leistungen (Lehramt: Wirtschaft/Politik & Kunst)

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BeniLübcke
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Registriert: Sa 1. Apr 2023, 11:29

Anrechnung der Leistungen (Lehramt: Wirtschaft/Politik & Kunst)

Beitrag von BeniLübcke »

Guten Tag,


aktuell befinde ich mich im M. Ed. (Gymnasiales Lehramt) Studium für die Fächerkombination Wirtschaft/Politik und Kunst an der CAU Kiel.

Für einen potentiellen Wechsel an die Universität Hamburg, möchte ich gerne wissen, ob das Fach Wirtschaft/Politik equivalent/einschlägig zum Fach Sozialwissenschaften ist?
Sollte dies so sein, würde ich gerne erfahren wo ich eine Anrechnung meiner bisher erbrachten Leistungen im Master für das Fach Wirtschaft/Politik und Kunst überprüfen lassen kann?

Eine Zulassungsbescheid für die HfBK liegt bereits vor.

Vielen Dank im Voraus
Mit besten Grüßen
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Anrechnung der Leistungen (Lehramt: Wirtschaft/Politik & Kunst)

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber BeniLübcke,

1) "Für einen potentiellen Wechsel an die Universität Hamburg, möchte ich gerne wissen, ob das Fach Wirtschaft/Politik equivalent/einschlägig zum Fach Sozialwissenschaften ist?"

Das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften an der Universität Hamburg entspricht dem von Ihnen genannten Fach "Wirtschaft/Politik" (siehe S.58 https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffen ... df#page=58).

2) "Sollte dies so sein, würde ich gerne erfahren wo ich eine Anrechnung meiner bisher erbrachten Leistungen im Master für das Fach Wirtschaft/Politik und Kunst überprüfen lassen kann?"

Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des gewünschten Lehramtsstudiengangs anschauen.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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