Sehr geehrte Damen und Herren,
Bereits seit längere Zeit war ich bei Ihnen beurlaubt und habe heute erschrocken festgestellt, dass ich mich für das letzte Semester Bereits nicht mehr zurück gemeldet habe, das heißt nicht mehr due Studienbeiträhe bezahlt.
Ich wollte fragen,ob es möglich ist dies nachzuholen.
Ich bin nun Bereits exmatrikuliert denke ich, aber ich hätte gerne im Spätsommer meine Prüfung nachgeholt.
Mit freundlichen Grüßen!
Juliane Bandelow
Hallo Juliane Bandelow,
Sie können sich für das Wintersemester 2022/23 und das Sommersemester 2023 verspätet zurückmelden. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag für das Wintersemester (274,55€) plus eine Verspätungsgebühr in Höhe von 30€ sowie den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2023 (339,90€) und nochmal die Verspätungsgebühr von 30€ unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an das Ihnen bekannte Konto. Gesamtsumme: 674,45€.
Die Kontodaten finden Sie auch hier noch einmal: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... itrag.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Sie können sich für das Wintersemester 2022/23 und das Sommersemester 2023 verspätet zurückmelden. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag für das Wintersemester (274,55€) plus eine Verspätungsgebühr in Höhe von 30€ sowie den Semesterbeitrag für das Sommersemester 2023 (339,90€) und nochmal die Verspätungsgebühr von 30€ unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an das Ihnen bekannte Konto. Gesamtsumme: 674,45€.
Die Kontodaten finden Sie auch hier noch einmal: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... itrag.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo Juliane Bandelow,
nein, brauchen Sie nicht. Es handelt sich um automatische Prozesse. Sobald das Geld bei uns eingetroffen ist und verbucht wurde, werden Sie wieder eingeschrieben und erhalten Ihre Semesterunterlagen sowie Ihre Semesterbescheinigung. Sollten Sie diese wider Erwarten bis Ende des Monats nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte noch einmal über unser Kontaktformular www.uni-hamburg.de/kontakt-cc bei uns, vielen Dank.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
nein, brauchen Sie nicht. Es handelt sich um automatische Prozesse. Sobald das Geld bei uns eingetroffen ist und verbucht wurde, werden Sie wieder eingeschrieben und erhalten Ihre Semesterunterlagen sowie Ihre Semesterbescheinigung. Sollten Sie diese wider Erwarten bis Ende des Monats nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte noch einmal über unser Kontaktformular www.uni-hamburg.de/kontakt-cc bei uns, vielen Dank.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Guten Tag ihr Lieben.
Ich wollte mich nochmal erkundigen,ob ich als Mensch mit Behinderung eine Befreiung der Studiengebühren beantragen kann und das auch rückwirkend.
LG!
Juliane
Ich wollte mich nochmal erkundigen,ob ich als Mensch mit Behinderung eine Befreiung der Studiengebühren beantragen kann und das auch rückwirkend.
LG!
Juliane
Hallo Juliane,
Studiengebühren zahlen Sie an der Universität Hamburg nicht, weshalb ich davon ausgehe, dass Sie von dem Semesterbeitrag sprechen. Eine Befreiung ist nur für den Beitragsanteil für das Semesterticket möglich - jedoch nicht rückwirkend. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/studieren-mi ... l#11563512
Weitere Informationen für Studierende mit Beeinträchtigung, finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/studieren-mi ... erung.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Studiengebühren zahlen Sie an der Universität Hamburg nicht, weshalb ich davon ausgehe, dass Sie von dem Semesterbeitrag sprechen. Eine Befreiung ist nur für den Beitragsanteil für das Semesterticket möglich - jedoch nicht rückwirkend. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/studieren-mi ... l#11563512
Weitere Informationen für Studierende mit Beeinträchtigung, finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/studieren-mi ... erung.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Für Menschen mit Behinderung habe ich gefunden, dass es möglich ist sich zu befreien lassen...
Hallo Juliane,
ich vermute ein Missverständnis. Bitte lassen Sie mich wissen, wo Sie die Information gelesen haben wollen.
Mir ist nicht bekannt, dass eine Befreiung des kompletten Semesterbeitrages möglich ist, zumal auch bei Studierenden mit Beeinträchtigung z. B. ein Verwaltungskostenbeitrag anfällt. Davon, aufgrund der Beeinträchtigung, ausgenommen zu sein sowie auch bei den anderen Bestandteile des Semesterbeitrags (siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#20075302) erschließt sich mir nicht - beim Beitragsanteil für das Semesterticket hingegen schon.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
ich vermute ein Missverständnis. Bitte lassen Sie mich wissen, wo Sie die Information gelesen haben wollen.
Mir ist nicht bekannt, dass eine Befreiung des kompletten Semesterbeitrages möglich ist, zumal auch bei Studierenden mit Beeinträchtigung z. B. ein Verwaltungskostenbeitrag anfällt. Davon, aufgrund der Beeinträchtigung, ausgenommen zu sein sowie auch bei den anderen Bestandteile des Semesterbeitrags (siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#20075302) erschließt sich mir nicht - beim Beitragsanteil für das Semesterticket hingegen schon.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Gern.
Danke für die Hilfe.
Das schätze ich sehr.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ehren.html
Danke für die Hilfe.
Das schätze ich sehr.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ehren.html
Hallo Juliane,
Sie beziehen sich auf eine veraltete Information zur Befreiung bzw. Stundung von Studiengebühren für das Wintersemester 2012/13 - das ist vor über 10 Jahren. Die Universität Hamburg erhebt keine Studiengebühren mehr.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Studiengebühren nicht um den Semesterbeitrag handelt. Dieser musste damals zusätzlich gezahlt werden. Vom Semesterbeitrag ist wie bereits von mir beschrieben, keine Befreiung möglich bzw. nur für den Beitragsanteil für das Semesterticket.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Sie beziehen sich auf eine veraltete Information zur Befreiung bzw. Stundung von Studiengebühren für das Wintersemester 2012/13 - das ist vor über 10 Jahren. Die Universität Hamburg erhebt keine Studiengebühren mehr.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Studiengebühren nicht um den Semesterbeitrag handelt. Dieser musste damals zusätzlich gezahlt werden. Vom Semesterbeitrag ist wie bereits von mir beschrieben, keine Befreiung möglich bzw. nur für den Beitragsanteil für das Semesterticket.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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