Fakultätswechsel/Fachwechsel WS 23

Antworten
Moritz Schelp
Beiträge: 1
Registriert: Di 18. Apr 2023, 18:13

Bearbeitet Fakultätswechsel/Fachwechsel WS 23

Beitrag von Moritz Schelp »

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde mich sehr gerne bei ihrer Fakultät für ein BWL Studium im Wintersemester 2023 anmelden, jedoch ist mein Abiturschnitt mit 2,9 sehr weit von dem gewünschten NC entfernt. Aktuell studiere ich Bildungswissenschaften und Englisch und Religion auf Lehramt an der RPTU Landau und muss mich aktuell noch in die jeweiligen Kurse einschreiben. Um meine Chance bei ihnen angenommen zu werden zu erhöhen wollte ich sie fragen ob es für diese Lehrgänge bestimmte Kurse gibt, in denen ich mich anmelden könnte, um Punkte zu sammeln welche auf das BWL Studium bei ihnen übertragbar sind und wenn ja welche würden sie mir empfehlen?
Mit freundlichen Grüßen
Moritz Schelp
Benutzeravatar
Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Fakultätswechsel/Fachwechsel WS 23

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Moritz Schelp,

werfen Sie gerne einen Blick in das Modulhandbuch https://www.bwl.uni-hamburg.de/studium/ ... e-bwl.html sowie die Fachspezifischen Bestimmungen des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... bwl-56.pdf, um einen Überblick zu erhalten, welche Studienleistungen während eines Studiums an der Universität Hamburg zu erbringen sind.

Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung von Studienleistungen erst nach Zulassung erfolgt. Das heißt, Kurse und Seminare, die Sie jetzt belegen, werden Ihnen keinen Vorteil bei der Bewerbung bringen. Bei einer Bewerbung für das Wintersemester 2023/24 zählt allein Ihre Note der Hochschulzugangsberechtigung - oder die Wartehalbjahre. Siehe: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html

Wie weit sind Sie denn mit Ihrem jetzigen Studium? Wenn Sie kurz vor dem Abschluss stehen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auch ein abgeschlossenes Bachelorstudium an an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule als Hochschulzugangsberechtigung gilt. Sie könnten sich demnach auch mit Ihrer Note Ihres Bachelorstudiums statt der Note Ihres Abiturzeugnisses bewerben.

Vgl: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten