Schulform und universitärer Wechsel

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Merle Buhs
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Registriert: Mo 8. Mai 2023, 19:44

Bearbeitet Schulform und universitärer Wechsel

Beitrag von Merle Buhs »

Hallo,
ich würde gerne kommendes Wintersemester zum Grundschullehramt in Hamburg wechseln und würde gerne die Fächer Deutsch und Sachunterricht belegen. Momentan studiere ich Deutsch und Chemie auf Gymnasiallehramt im vierten Semester in Kiel. Meine Frage ist nun, ob ich mich dann in Deutsch auf ein höheres Fachsemester bewerben soll/kann oder ob ich mich im ganz normalen Verfahren für die beiden Fächer bewerbe und mir dann Leistungen anrechnen lassen könnte?
Mit freundlichen Grüßen
Merle Buhs
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Campus-Center - Thomas Walter
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Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Schulform und universitärer Wechsel

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Merle Buhs,

1) "ich würde gerne kommendes Wintersemester zum Grundschullehramt in Hamburg wechseln und würde gerne die Fächer Deutsch und Sachunterricht belegen."

Bitte beachten Sie, dass der Studiengang "Lehramt an Grundschulen" aus 4 Teilstudiengängen besteht:
  • Erziehungswissenschaft,
  • Unterrichtsfach Deutsch,
  • Unterrichtsfach Mathematik und
  • einem dritten Unterrichtsfach
Es ist daher nicht möglich, diesen Studiengang mit nur zwei Unterrichtsfächern zu studieren.

2) " eine Frage ist nun, ob ich mich dann in Deutsch auf ein höheres Fachsemester bewerben soll/kann oder ob ich mich im ganz normalen Verfahren für die beiden Fächer bewerbe und mir dann Leistungen anrechnen lassen könnte?

a) Man kann sich im kommenden Bewerbungsverfahren des Wintersemesters 2023/24 für keinen Lehramtsstudiengang und für keinen Teilstudiengang eines Lehramtsstudiengangs in ein höheres Fachsemester bewerben, da hierfür keine Studienplätze angeboten werden.

Sie können dies daran erkennen, dass alle Studienplatzkapazitäten für die Lehramtsstudiengänge für ein höheres Fachsemester bei 0 Studienplätzen liegen (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahlen.html).

b) Sie bewerben sich also regulär für das erste Fachsemester des gewünschten Studiengangs mit der gewünschten Fächerkombination.

c) Eine Anerkennung von bereits vorhandenen Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt später nach der endgültigen Immatrikulation an der Universität Hamburg durch den zuständigen Fachbereich bzw. die zuständige Fakultät (siehe 3).
Je nach Ergebnis des Anerkennungsprozesses am Fachbereich bzw. an der Fakultät erfolgt anschließend auch eine Hochstufung in das zu den anerkannten Leistungen passende Fachsemester.

3) Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des gewünschten Lehramtsstudiengangs ansehen.

Die Studienpläne des Studiengangs B.Ed. Lehramt an Grundschulen finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/stud ... hulen.html.
Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.

Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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