Sehr geehrtes Uni Hamburg Team,
ich wollte mich erkundigen ab welchem Zeitraum ein Freiwilligendienst als ausreichend für das bevorzugte Zulassungsverfahren gilt.
Ich würde gerne meinen Freiwilligendienst einen Monat früher beenden, damit ich noch ausreichend Zeit habe mich genauer mit meiner Studienwahl auseinander zu setzten und hätte dann 11 Monate Freiwilligendienst geleistet.
Verfällt mit Vorzeitiger Beendigung die Möglichkeit auf bevorzugte Zulassung oder gilt ein Freiwilligendienst ab einer Dauer von 6 Monaten als geleistet?
Mit freundlichen Grüßen