Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich fragen, für welche Studiengänge gesonderte Fristen für AltabiturientInnen gelten?
Gilt dies nur für die Hochschulstart-Studiengänge?
Und wie sieht es konkret bei Lehramtsstudiengängen und bei Psychologie aus?
Vielen Dank schonmal für eine Antwort.