Hallo herrmaal,
es wäre hilfreich gewesen, wenn Sie geschrieben hätten, in welchen Studiengängen Sie bis dato eingeschrieben waren und welchen Studiengang Sie vorhaben an der Universität Hamburg aufzunehmen. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass es sich nicht um denselben Studiengang handelt und Sie bislang beispielsweise Rechtswissenschaften studiert haben und nun das Studium der BWL aufnehmen wollen.
Ist dem so, müssen Sie nichts weiter beachten. Bewerben Sie sich dann bitte vom 1. Juni bis 15. Juli für Ihren gewünschten Studiengang im entsprechenden Bewerbungsverfahren:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahren.html
Liegen Anrechenbare Leistungen vor, weil Sie Ihren bisherigen Studiengang ab sofort im Nebenfach weiter studieren, können Ihnen diese ggf. nach Zulassung angerechnet werden. Für die Anerkennung ist der Fachbereich zuständig.
Da ich nicht genau weiß, wie Ihre Konstellation ist, bitte ich Sie unsere Informationen zur "Erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester" zu lesen, S. 11:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Vermutlich sind diese Informationen für Sie jedoch nicht relevant.
Ggf. lohnt sich für Sie auch ein Blick in unsere Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html Wobei ich Sie so verstanden habe, dass Sie ein komplett neuen Studiengang aufnehmen wollen. Dann wären die Informationen für Sie auch nicht relevant.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann