Hallo Laura,
das kommt darauf an. Sie können sich mit Ihrem Bachelor bei uns als Hochschulzugangsberechtigung bewerben. Sie nehmen dann mit der Bachelornote am Verfahren teil.
Wenn Sie einen sehr guten Bachelorabschluss habe, brauchen Sie keinen weiteren Gedanken an die Anerkennung Ihres Schulabschlusses zu verschwenden. Wenn Ihre Bachelornote hingegen nicht so gut ist und Sie eine deutlich bessere umgerechnete Schulnote haben, sollten Sie lieber Ihr Zeugnis anerkennen lassen. Bei manchen Studiengängen macht es ein Unterschied, ob Sie sich mit einer 1,3 oder eine 1,7 bewerben.
Haben Sie für Ihr damaligen Bachelorstudium Ihren ausländischen Schulabschluss bereits anerkennen lassen, z. B. von uni-assist und Ihnen liegt eine VPD vor, können Sie auch diese zur Bewerbung einreichen. Wir akzeptieren das Dokument. Eine Anerkennung ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Antrag auf Anerkennung von ausländischen Schulzeugnissen, die vor dem 1. Januar 2023 erworben wurden, nur noch bis zum 31. Mai möglich ist. Einen Antrag müssen Sie also bis spätestens nächsten Mittwoch gestellt haben.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann