Spanisch (Nebenfach) Voraussetzungen

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marko.du
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Bearbeitet Spanisch (Nebenfach) Voraussetzungen

Beitrag von marko.du »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne spanisch im Nebenfach studieren, jedoch reichen mir die vorliegenden Informationen nicht aus um herauszufinden, ob ich berechtigt bin, dieses Studium anzutreten.
Ich hatte von 7-10 Klasse spanisch gehabt (meines Wissens nach 2 stündig pro Woche). Auf meinen alten Zeugnissen steht leider ebenso nicht, welches Sprachniveau ich offiziell habe. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

mit freundlichen Grüßen,
Marko Dukic
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
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Re: Spanisch (Nebenfach) Voraussetzungen

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Marko Dukic,

das sind die Nachweise, die wir akzeptieren, wenn Sie an der Universität Hamburg Spanisch studieren wollen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930301

Wenn aus Ihrem Zeugnis nicht hervor geht, dass Sie die geforderte Stundenanzahl geleistet haben, dann muss Ihnen Ihre Schule eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Siehe Punkt 1 und 2:

  • eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule über 300 Unterrichtsstunden
,
  • die Vorlage von Zeugnissen über eine 300 Unterrichtsstunden entsprechende Anzahl von Schuljahren (300 Unterrichtsstunden entsprechen 5 Schuljahren)
Ihr Schulunterricht von der 7 bis zu 10 Klasse wird vermutlich nicht ausreichend gewesen sein. Aber das kann Ihnen nur Ihre Schule verbindlich bestätigen.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
marko.du
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Re: Spanisch (Nebenfach) Voraussetzungen

Beitrag von marko.du »

Liebe Frau Hoffmann,

ich danke für Ihre rapide Antwort. Ich habe eben auf meinem Abschlusszeugnis gesehen, dass mein Sprachniveau offiziell bei B1- liegt. Würde dies ausreichen?

Beste Grüße,

Marko Dukic
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
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Re: Spanisch (Nebenfach) Voraussetzungen

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Marko Dukic,

ja, ein Nachweis über B1-Spanischkenntnisse ist ausreichend.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
marko.du
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Re: Spanisch (Nebenfach) Voraussetzungen

Beitrag von marko.du »

Liebe Damen und Herren,

ich habe heute beim Campus-Center Support angerufen, da ich meinen Zulassungsbescheid für den Studiengang Bewegungswissenschaften (Hauptfach) und dem (Nebenfach) Spanisch bislang noch nicht erhalten habe. Bisher habe ich lediglich das vorläufige Semesterticket und den Studierendenausweis per Post erhalten. Es hat sich beim Telefonat herausgestellt, dass ich noch kein Nebenfach zugeordnet bekommen habe, da mein Sprachnachweis für das Nebenfach Spanisch nicht ausgereicht haben soll. Ich habe mich damals vor der Bewerbung für das Studium informiert und wollte herausfinden, ob ich berechtigt bin Spanisch zu studieren. Daher habe ich über das Campus- Center nachgefragt, (was übrigens im bisherigen Chatverlauf sichtbar ist), ob der Sprachnachweis auf meinem Zeugnis mit dem B1- Niveau ausreicht, um mich bewerben zu können. Ihre letzte Antwort auf meine Frage lautete: „Ja, ein Nachweis über B1- Spanischkenntnisse ist ausreichend.“ Daher bin ich davon ausgegangen, dass ich keinen weiteren Nachweis benötige. Wäre mir das mitgeteilt worden, hätte ich in der Zeit einen Sprachnachweis zugelegt, um mein Wunschfach wählen zu können. Zumal ich mehrmals in Spanien war, um meine Sprachkenntnisse zu verbessern oder darüber hinaus auch privat gelernt habe. Die freundliche Dame aus dem telefonischen Campus- Support hat mir daher geraten, den alten Beitrag zu finden und mein Anliegen zu schildern, damit ich Spanisch als Nebenfach wählen kann.

Ich habe ebenso die dritte Seite meines Zeugnisses in den Anhang eingefügt, welche beweist, dass ich über B1- Sprachkenntnisse im Fachbereich Spanisch verfüge. Zusätzlich noch mein Zulassungsbescheid, mit der Info für Sie, dass ich Spanisch als Nebenfach für mein Studium gewählt habe.

Ich hoffe Sie können in der äußerst komplizierten Situation eine erfolgreiche Lösung finden, da ich mir Spanisch als Nebenfach seit jeher gewünscht habe.

Mit freundlichen Grüßen,
Marko Dukic

weitere Daten die Sie zur weiteren Verarbeitung benötigen könnten:

Matrikelnummer: 7786313
Geburtsdatum: 06.05.2002
Dateianhänge
Abitur Zeugnis Seite 3.pdf
(211.49 KiB) 13-mal heruntergeladen
Zulassungsbescheid 2.pdf
(68.3 KiB) 8-mal heruntergeladen
marko.du
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Re: Spanisch (Nebenfach) Voraussetzungen

Beitrag von marko.du »

Liebe Damen und Herren,

ich habe heute beim Campus-Center Support angerufen, da ich meinen Zulassungsbescheid für den Studiengang Bewegungswissenschaften (Hauptfach) und dem (Nebenfach) Spanisch bislang noch nicht erhalten habe. Bisher habe ich lediglich das vorläufige Semesterticket und den Studierendenausweis per Post erhalten. Es hat sich beim Telefonat herausgestellt, dass ich noch kein Nebenfach zugeordnet bekommen habe, da mein Sprachnachweis für das Nebenfach Spanisch nicht ausgereicht haben soll. Ich habe mich damals vor der Bewerbung für das Studium informiert und wollte herausfinden, ob ich berechtigt bin Spanisch zu studieren. Daher habe ich über das Campus- Center nachgefragt, (was übrigens im bisherigen Chatverlauf sichtbar ist), ob der Sprachnachweis auf meinem Zeugnis mit dem B1- Niveau ausreicht, um mich bewerben zu können. Ihre letzte Antwort auf meine Frage lautete: „Ja, ein Nachweis über B1- Spanischkenntnisse ist ausreichend.“ Daher bin ich davon ausgegangen, dass ich keinen weiteren Nachweis benötige. Wäre mir das mitgeteilt worden, hätte ich in der Zeit einen Sprachnachweis zugelegt, um mein Wunschfach wählen zu können. Zumal ich mehrmals in Spanien war, um meine Sprachkenntnisse zu verbessern oder darüber hinaus auch privat gelernt habe. Die freundliche Dame aus dem telefonischen Campus- Support hat mir daher geraten, den alten Beitrag zu finden und mein Anliegen zu schildern, damit ich Spanisch als Nebenfach wählen kann.

Ich habe ebenso die dritte Seite meines Zeugnisses in den Anhang eingefügt, welche beweist, dass ich über B1- Sprachkenntnisse im Fachbereich Spanisch verfüge. Zusätzlich noch mein Zulassungsbescheid, mit der Info für Sie, dass ich Spanisch als Nebenfach für mein Studium gewählt habe.

Ich hoffe Sie können in der äußerst komplizierten Situation eine erfolgreiche Lösung finden, da ich mir Spanisch als Nebenfach seit jeher gewünscht habe.

Mit freundlichen Grüßen,
Marko Dukic
marko.du
Beiträge: 5
Registriert: Fr 2. Jun 2023, 12:33

Re: Spanisch (Nebenfach) Voraussetzungen

Beitrag von marko.du »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich warte immernoch auf eine Antwort von Ihnen und schreibe diese Nachricht, weil die Anmeldephase bald losgeht und der Fall alsbald gelöst werden muss.

Mit freundlichen Grüßen,
Marko Dukic
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Spanisch (Nebenfach) Voraussetzungen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Herr Dukic,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort - wir mussten zunächst klären, wie in Ihrem Fall zu verfahren ist. Die Antwort, dass ein Nachweis B1 ausreicht, die Sie hier erhalten haben, ist leider falsch. Bitte entschuldigen Sie dies!

Laut der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der
Fakultät für Geisteswissenschaften vom 12. April 2017, muss einer der folgenden Nachweise vorliegen: "eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule über 300 Unterrichtsstunden oder [...] Zeugnisse über eine 300 Unterrichtsstunden entsprechende Anzahl von Schuljahren oder ein Zertifikat DELE Nivel Inicial (Instituto Cervantes) oder ein Zertifikat SIELE GLOBAL: Nivel B1" (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -gw-21.pdf) Ohne einen entsprechenden Nachweis können wir Sie daher für das Nebenfach nicht immatrikulieren. Da Sie aber eine falsche Auskunft erhalten haben, die dazu geführt hat, dass Sie davon ausgehen mussten, keinen weiteren Nachweis einreichen zu müssen, räumen wir Ihnen für den korrekten Nachweis eine Nachreichfrist ein, damit Sie diesen noch erwerben können. Bitte reichen Sie uns einen der oben genannten Nachweise bis zum 02.01.2024 ein. Wir immatrikulieren Sie bis dahin vorläufig für das Nebenfach Spanisch, sollten Sie den Nachweis nicht bis zur genannten Frist nachreichen, würden Sie aus dem Fach wieder exmatrikuliert und müssten sich dann im nächsten Jahr neu bewerben. Bis dahin erworbene Leistungen blieben natürlich für eine Neubewerbung erhalten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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