Hallo,
ich habe letztes Jahr (2022) mein Abitur geschrieben und möchte mich nun für ein Psychologiestudium in Hamburg bewerben. Ich habe auf Uni-hamburg.de gelesen, dass man um seine Wartezeit anrechnen zu lassen, einen Antrag erstellen soll und nachweisen soll, dass man z.B. durch Krankheit gehindert wurde. Ich frage mich aber, ob die Wartezeit nicht automatisch nach Erwerb des Abiturs zählt und wie man es anrechnen kann. Wurde die Wartezeit für Psycholgie abgeschafft? Muss man durch einen Grund gehindert worden sein, damit es angerechnet wird?
Ich bitte um eine schnellstmögliche Antwort!
Vielen Dank
Liebe Grüße
Arwa Alkhatab