Guten Tag,
ich habe eine inhaltliche Frage zu dem Sonderabschnitt in dem Bewerbungsformular.
Bei den vorherigen Abschnitten "Erweiterte Angaben " konnte man die Frage zu bestehenden Abschlüssen und Voraussetzungen nur mit "Ja" angeben (um überhaupt im Bewerbungsteil weiter zu kommen, obwohl der aktuelle Abschluss, der die Voraussetzungen erfüllt, noch nicht vorliegt).
Im nächsten Abschnitt konnte dann nochmals angegeben werden, dass die Bescheinigung bis zur Immatrikulation vorliegen wird/ im TOR etc. schon erfasst ist.
Der nachfolgende "Sonderabschnitt - SP Klinische Psychologie und Psychotherapie - Anforderungen gem PsyThAppO erfüllt" verwirrt mich deswegen, da man bereits zweimal angab, dass man diese erfüllen wird und zudem erneut von einem "anderen Abschluss im B.Sc. Psychologie" die Rede ist.
Muss ich diese Frage erneut bejahen, wenn ich in einem nicht aktuell abgeschlossenem Erststudium an einer Universität bin, welches die Voraussetzungen erfüllt?
Freundliche Grüße.