zu 1) Ja, das stimmt. Sie bewerben sich für einen neuen Studiengang, auch wenn Sie das Unterrichtsfach Englisch beibehalten.
zu 2) Ja, geben Sie "Erziehungswissenschaft" an.
zu 3) Welches Dokument möchten Sie denn anhängen? Neben Ihrer Note der Hochschulzugangsberechtigung und der gesammelten Wartezeit (minus Studienzeiten) werden keine weiteren Kriterien im Zulassungsverfahren berücksichtigt.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg