Hochschulzugangsberechtigungsfristen

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Sardor
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Registriert: Do 8. Jun 2023, 14:23

Bearbeitet Hochschulzugangsberechtigungsfristen

Beitrag von Sardor »

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich komme aus Kasachstan und würde gerne Informatik im Bachelor an Ihrer Universität studieren.

Am 18. Juni werde ich das zweite Semester Informatikstudiums in Kasachstan abschließen.
Mir ist bekannt, dass ich zunächst einen Antrag auf die Anerkennung meiner ausländischen Bildungsnachweise stellen muss. Diesen Antrag werde ich erst nach dem 18. Juni einreichen können. Auf Ihrer Website ist vermerkt, dass die Frist für die Einreichung dieser Unterlagen bis zum 31. Mai gilt. Allerdings gibt es Ausnahmen, die auf mich zutreffen, denn "Ausnahme: Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach Beginn des laufenden Jahres erworben haben". Daher kann ich meinen Antrag bis zum 15. Juli einreichen.

Meine Frage wäre nun, wie lange die Bearbeitung eines Antrags dauert? Habe ich genügend Zeit, um am 19. Juni den Antrag auf die "Anerkennung meiner ausländischen Bildungsnachweise" einzureichen, den Anerkennungsvermerk zu erhalten und anschließend die Bewerbung für den Studienplatz einzureichen?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Sabirov Sardorbek
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Hochschulzugangsberechtigungsfristen

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Sabirov Sardorbek,

ja, das Dokument über die Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses wird vor Ablauf der Bewerbungsfrist zugestellt.

Mit besten Grüßen,
BK
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