Zulassungsbedingungen für den M.ed Sonderpädagogik

Antworten
Anna Schulz-Achelis
Beiträge: 1
Registriert: Do 8. Jun 2023, 21:39

Bearbeitet Zulassungsbedingungen für den M.ed Sonderpädagogik

Beitrag von Anna Schulz-Achelis »

Guten Tag!

Ich bewerbe mich gerade für den Bachelor Sonderpädagogik in Hannover. Dort ist das besondere, dass man sich im Bachelor noch nicht für einen Förderschwerpunkt entscheiden muss.
Könnte ich mich mit dem Abschluss des Bachelors dort trotzdem für den M.ed Sonderpädagogik an der Universität Hamburg bewerben ohne dass ich den Förderschwerpunkt "Lernen-Sprache-Verhalten" oder "Lernen" explizit studiert habe.
Außerdem bin ich an dem Förderschwerpunkt "Hören und Kommunikation" interessiert. Muss ich bereits zur Bewerbung für den M.ed einen Sprachnachweis der Dgs von A2 haben?

Freundliche Grüße,
Anna Schulz-Achelis
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5568
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Zulassungsbedingungen für den M.ed Sonderpädagogik

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Anna,

nein, eine Bewerbung für den Master of Education an der Uni Hamburg ist ohne studierten Förderschwerpunkt im Bachelor nicht möglich.

Nachfolgend aufgelistet die zusätzlichen Nachweise für das Lehramt für Sonderpädagogik, die zur Immatrikulation nachgewiesen werden müssen:

Lehramt für Sonderpädagogik: Zur Einschreibung ist nachzuweisen, dass Sie während Ihres bisherigen Bachelor-Lehramtsstudiums den crosskategorialen Förderschwerpunkt "Lernen- Sprache-Verhalten" oder den Förderschwerpunkt "Lernen" studiert haben.

(Eine Bewerbung für diesen Masterstudiengang ist letztmalig zum Wintersemester 2027/28 möglich.)

Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Grundschule: Zur Einschreibung ist nachzuweisen, dass Sie während Ihres bisherigen Bachelor-Lehramtsstudiums den sonderpädagogischen Schwerpunkt "Lernen" sowie einem weiteren an der Universität Hamburg studierbaren sonderpädagogischen Schwerpunkt (Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache) studiert haben.

Lehramt für Sonderpädagogik mit der Profilbildung Sekundarstufe: Zur Einschreibung ist nachzuweisen, dass Sie während Ihres bisherigen Bachelor-Lehramtsstudiums den sonderpädagogischen Schwerpunkt "Lernen" sowie einem weiteren an der Universität Hamburg studierbaren sonderpädagogischen Schwerpunkt (Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Sprache) studiert haben.

https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#20676679

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten