Liebes Campus Center-Team,
(1) wenn ich ein Urlaubssemester beantrage, kann ich dann Prüfungen an der ausländischen Hochschule ablegen und mir diese bis zu einem gewissen Anteil trotzdem anrechnen lassen. In meinem Fall würde eine Anrechnung von etwa 6 ECTS ausreichen. Oder ist dies gar nicht möglich?
(2) Wenn das nicht möglich ist, und für den Fall, dass ich ein Urlaubssemester beantragt habe, mich aber doch entscheide die oben genannten 6 ECTS anrechnen zu lassen, ist es möglich das Urlaubssemester wieder zu revidieren?
Bitte um rasche Rückmeldung wegen der baldigen Frist zur Beantragung eines Urlaubssemesters (30.6.).
Vielen Dank im Voraus!