Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war vor vielen Jahren mal für 3 Semester in Rechtswissenschaften an der UHH eingeschrieben, habe jedoch keine Scheine erworben. Nun nach langer beruflicher Tätigkeit würde ich gerne noch einmal studieren. Ich frage mich jedoch, ob ich mich für das erste oder ein höheres Fachsemester bewerben muss, da ich zwar immatrikuliert war, jedoch keine Scheine erworben habe, die mich für ein höheres Fachsemester legitimieren würden. Da ich bei der Bewerbung auf keinen Fall einen Formfehler begehen will, bitte ich um Ihre Hilfe.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Sina
Hallo Sina,
lesen Sie gerne unsere Informationen zur erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester durch, die Sie hier finden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf (S. 15)
Bewerben Sie sich bitte ins erste Fachsemester und vergessen in der Online-Bewerbung nicht den Nachweis darüber, dass Sie in Ihrem ersten Studium keine Studienleistungen erbracht haben. Da Sie diese nicht haben, ist eine Bewerbung ins höhere Fachsemester nicht möglich.
Sandra Hoffmann
lesen Sie gerne unsere Informationen zur erneuten Bewerbung ins erste Fachsemester durch, die Sie hier finden: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf (S. 15)
Bewerben Sie sich bitte ins erste Fachsemester und vergessen in der Online-Bewerbung nicht den Nachweis darüber, dass Sie in Ihrem ersten Studium keine Studienleistungen erbracht haben. Da Sie diese nicht haben, ist eine Bewerbung ins höhere Fachsemester nicht möglich.
Liebe GrüßeHaben Sie keine Leistungen erbracht, müssen Sie innerhalb der Bewerbungsphase einen offiziellen Nachweis der vorherigen Hochschule darüber einreichen (Transcript of Records oder gesonderte Bestätigung Ihres Prüfungsamtes). Diese laden Sie in der Bewerbung hoch. Fehlt der Nachweis, erfolgt eine formale Ablehnung Ihrer Bewerbung.
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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