Ich bin zurzeit mit meinem Studium noch nicht fertig, jedoch weiß ich das Studierende, die die Regelstudienzeit überschritten haben, innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung in allen Teilfächern teilnehmen müssen. Diese Regelung wurde soviel wie ich weiß durch die Corona-Pandemie abgesetzt. Gilt diese Regelung nun wieder? Kann ich in Schwierigkeiten kommen, wenn ich die Studienfachberatung noch nicht gemacht habe und droht daher die Exmatrikulation? Das ZPLA hat mir eine freundliche Einladung per Brief gesendet, jedoch war dies keine Forderung. Ich bemühe mich gerade um ein Gespräch, welches ich in nächster Zeit wahrnehmen möchte, jedoch will ich natürlich auch nichts falsch machen. Dankeschön.
Beste Grüße