Hallo Benjamin,
an der Uni Hamburg gibt es zwei Möglichkeiten für Studieninteressierte ohne Abitur, sich für den Studiengang Chemie bewerben zu können:
1) Der Erwerb einer Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur nach § 38. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine der Ausbildung anschließende dreijährige Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist). Ausbildungs- bzw. Fortbildungszeiten werden hier nicht als berufliche Tätigkeit anerkannt.
Detaillierte Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur finden Sie auf der folgenden Seite:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Mit bestandener Eingangsprüfung hätten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung für einen bestimmten Studiengang an der Universität Hamburg. Mit der Gesamtnote der Eingangsprüfung können Sie sich dann in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni bis 15. Juli um einen Studienplatz an der Universität Hamburg bewerben.
2) Eine weitere Möglichkeit, den Hochschulzugang für den Studiengang Chemie zu erwerben, ist der Zugang über eine Fortbildungsprüfung. Mit bestimmten Fortbildungsabschlüssen (aufbauend auf Ihrer Ausbildung) erwerben Sie eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 37 für jeden Studiengang Ihrer Wahl. Mit diesem Abschluss dürfen Sie dann nicht mehr an der Eingangsprüfung nach § 38 teilnehmen. Zudem muss der Fortbildungsabschluss vor Ende der Bewerbungsfrist (15.7.) erworben worden sein.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html
In anderen Bundesländern gibt es aber teilweise andere Konditionen des Hochschulzugangs, die eventuell günstiger sind. Informationen dazu finden Sie hier:
http://www.studieren-ohne-abitur.de/web/ . Sollten Sie Rückfragen haben, müssen Sie sich direkt an die Hochschulen der anderen Bundesländer wenden.
Mit besten Grüßen,
BK