Hochschulwechsel, benötige Dokumente

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Lennart57
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Bearbeitet Hochschulwechsel, benötige Dokumente

Beitrag von Lennart57 »

Guten Tag,
momentan studiere ich an der Uni Hamburg, möchte dieses Studium allerdings abbrechen und an einer anderen Uni ein Studium anfangen. Für die dortige Immatrikulation benötige ich:

"Sofern Sie bereits an einer Hochschule immatrikuliert waren eine amtlich beglaubigte Kopie der Fächer-
und Notenübersicht (ggf. mit amtlich beglaubigter Übersetzung, wenn nicht in Deutsch oder Englisch
ausgestellt) aller Vorstudienzeiten mit Angabe der Prüfungsfehlversuche.
• Sollten Sie an einer Hochschule keine Prüfungsleistungen trotz Immatrikulation abgelegt haben, muss
dies von der entsprechenden Hochschule offiziell bestätigt werden.
• Sollten Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen sein, ist ein
Exmatrikulationsbescheid aller besuchten Hochschulen einzureichen."

Mich würde interessieren, wo ich die Notenübersicht mit Fehlversuchen, die Bestätigung der nicht abgelegten Prüfungsleistungen und den Exmatrikulationsbescheid bekomme und was ich alles zum Amt für die Beglaubigung mitnehmen muss. Zudem dachte ich, dass eine nicht Zahlung des Semesterbeitrages für die Exmatrikulation ausreicht. Ist nun doch eine aktive Ausschreibung nötig und wie sieht es dann im Zwischenzeitraum mit er Krankenkasse aus? Kann es dort zu Komplikationen kommen?

LG
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Campus-Center - BK
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Re: Hochschulwechsel, benötige Dokumente

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Lennart57,

1) Das offizielle ToR erhalten Sie vom Studienbüro Ihres Studiengangs.

2) Die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie nach ca. drei Werktagen über Ihren Studierenden-Account unter "Dokumente" , nachdem Sie den Antrag (auch über Ihren Account) gestellt haben. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html

3) Aus meiner Sicht benötigen Sie nur die Originaldokumente, fragen Sie dort doch nochmal nach.

4) Zudem dachte ich, dass eine nicht Zahlung des Semesterbeitrages für die Exmatrikulation ausreicht. Ist nun doch eine aktive Ausschreibung nötig
Es reicht auch aus, den Semesterbeitrag nicht fristgerecht zu überweisen, um exmatrikuliert zu werden. Die Bescheinigung darüber, erhalten Sie aber erst ca. Mitte Oktober. Benötigen Sie allerdings die Bescheinigung zu einem früheren Zeitpunkt, müssen Sie die Exmatrikulation explizit beantragen.
siehe auch Punkt 2)

5) und wie sieht es dann im Zwischenzeitraum mit er Krankenkasse aus? Kann es dort zu Komplikationen kommen?
Dazu erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Mit besten Grüßen,
BK
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