Befreiung Versicherungspflicht bei Wechsel BA-MA

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_kf
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Registriert: Mi 1. Jul 2020, 13:59

Bearbeitet Befreiung Versicherungspflicht bei Wechsel BA-MA

Beitrag von _kf »

Liebes Team vom CC-Forum,

ich studiere aktuell im Bachelor an der Uni Hamburg und habe mich für das kommende WiSe für einen konsekutiven Masterstudiengang beworben.

Aktuell bin ich privat krankenversichert und habe mich damals für den Bachelor von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Nun habe ich mich gefragt, ob ich im Falle einer Zulassung für den Master den Nachweis über die Befreiung von der Versicherungspflicht erneut erbringen müsste oder ob mein Versicherungsstatus vom Bachelor einfach "übertragen" werden würde.

Vielen Dank!
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Befreiung Versicherungspflicht bei Wechsel BA-MA

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo _kf,

da Sie im Sommersemester 23 immatrikuliert sind, muss keine Meldung Ihrer Krankenversicherung erfolgen. Dieses wäre nur erforderlich gewesen, wenn Sie vor dem Beginn des Masterstudium exmatrikuliert gewesen wären.

Mit besten Grüßen,
BK
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