Sehr geehrtes Team,
ich studiere bisher an einer anderen öffentlichen Hochschule zwei verschiedene Bachelorstudiengänge (A und B) und befinde mich bei beiden in der Endphase des Studiums. An der Uni Hamburg habe ich mich für einen Master beworben, der an Bachelor A (aber nicht Bachelor B) anschließt, und keinen Antrag auf Doppelstudium eingereicht, da ich auf dieser Seite die Information gefunden habe, dass ich bei Immatrikulation lediglich angeben muss, dass ich mich "bis spätestens zum Ende des ersten Semesters der Immatrikulation an der Universität Hamburg an anderen deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen exmatrikulieren" werde. Zudem habe ich den ersten Satz im Reiter zur kurzfristigen Überschneidung der Immatrikulation ebenfalls so verstanden, dass es in Ordnung ist, wenn ich mein bisheriges Studium (voraussichtlich Anfang des kommenden Semesters) an der anderen Hochschule abschließe und mich danach exmatrikuliere, sofern ich eben bis spätestens Ende des Semesters dort exmatrikuliert bin.
Mittlerweile habe ich auch den Zulassungsbescheid für den Master, wollte nun aber sichergehen, dass ich die Regelung richtig verstanden habe, bevor ich mich an der Uni Hamburg immatrikuliere, oder ob ich einen Fehler damit gemacht habe, keinen Antrag auf ein Doppelstudium einzureichen.
Beste Grüße
HC9