Guten Tag, ich plane im Wintersemester 23/24 meine Bachelorarbeit zu schreiben und möchte bis zum 31.03.2024 fertig sein. Falls das Gutachten zu dem Zeitpunkt nicht vorliegt und ich in das Sommersemester rutsche, kann ich dann einen Teil des Semesterbeitrags zurückerhalten?
Danke und viele Grüße,
Giulia Femia