Hallo JessNik,
die Uni Hamburg unterscheidet nicht zwischen Erst- und Zweitstudienbewerber:innen. Im Zulassungsverfahren gelten die Kriterien nach Note der Hochschulzugangsberechtigung und Wartezeit (minus Studienzeiten).
Zum Wintersemester 23/24 wurde der Studieneignungstest BaPsy-DGP als weiteres Kriterium erstmals eingeführt. Der Test ist zwar keine Voraussetzung, fließt aber zu 49 % in die Gesamtnote nach Leistung ein. Deshalb wird die Teilnahme am BaPsy-DGP dringend empfohlen, um die Zulassungschance zu erhöhen.
Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter
https://www.psy.uni-hamburg.de/studium/ ... stest.html.
Ob Ihre Studienleistungen aus Ihrem vorigen Studium anerkannt werden können, klären Sie am besten direkt mit dem Studienbüro Psychologie nach erfolgreicher Immatrikulation. Eine erste eigene Einschätzung gewinnen Sie, in dem Sie die Module in den FSBs miteinander vergleichen.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ogie-1.pdf
Mit besten Grüßen,
BK