Wenn jemand seinen Medizinstudienplatz von der Uni Hamburg an die Charité getauscht hat und sich dann doch gegen das Medizinstudium entscheidet und nicht an der Charité immatrikuliert, verliert der Tauschpartner dann seinen Platz an der Uni Hamburg?
Auf der Seite der Charité steht: "Wer die Charité verlässt, muss sich an der Tauschhochschule immatrikulieren. Geschieht dies nicht, wird die Immatrikulation des an die Charité Tauschenden aufgehoben."
Gilt dies auch für die Uni Hamburg?
Das würde ja bedeuten, dass man sich nach der Antragstellung für den Studienplatztausch nicht mehr gegen eine Immatrikulation entscheiden kann.