Immatrikulationsbescheinigung

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Victoriaj03
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Registriert: Fr 2. Jun 2023, 08:35

Bearbeitet Immatrikulationsbescheinigung

Beitrag von Victoriaj03 »

Guten Abend,

ich habe einen Studienplatz für den Studiengang Lehramt Skeundarstufe 1 und 2 erhalten, und habe mich fristgerecht eingeschrieben. Nun lese ich nur, dass man innerhalb von 4 Wochen postalisch die vorläufigen Semesterunterlagen erhalten soll. Ich komme jedoch aus Österreich und habe noch keine deutsche Adresse. Wie erhalte ich die Unterlagen, über Stine? In meinem Stine Account befinden sich keine neuen Dokumente und dementsprechend bin ich mir nun auch unsicher, ob meine Immatrikulation funktioniert hat. Wie weiß ich, ob meine Immatrikulation erfolgreich war?

Ich muss auch anmerken, dass ich bei der Checkliste zur Immatrikulation den Punkt mit Staatsangehörigkeit/Familienangehörigkeit nicht gut verstanden habe, und die Heiratsurkunde meiner Eltern hochgeladen habe. Ich habe dann noch die Pässe meiner Eltern und mir, und meine Geburtsurkunde nachgereicht, weil ich mir dachte, dass ich das vielleicht doch falsch verstanden habe.(Die Nachreichung ist aber noch innerhalb der Immatrikulationsfrist geschenen, sprich ich habe meinen Zulassungsbescheid am 16.08. erhalten und zur Vorsicht noch die Pässe plus Geburtsurkunde am 22.08. nachgereicht) Kann es sein, dass mir durch diesen Fehler der Platz verweigert wird? Ich habe die Angaben der Checkliste zum Unterpunkt Staatsangehörigkeit/Familienangehörigkeit nicht wirklich verstanden, und es war ein ehrlicher Fehler, falls diese Angabe von mir falsch gewesen sein sollte. Ich hoffe, Sie können mir behilflich sein!

Vielen Dank

Liebe Grüße
Victoria Juric
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Campus-Center - BK
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Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Immatrikulationsbescheinigung

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Victoria,

1) Sie erhalten die postalisch versendeten Unterlagen zunächst gar nicht, da wir keine Unterlagen in das Ausland schicken. Die Zugangsdaten sowie die iTAN-Liste (benötigt für die Anmeldung zu den Veranstaltungen) erhalten Sie per E-Mail. Teilen Sie uns über das Kontaktformular Ihre Adresse in Deutschland mit, sobald Sie eine haben.

Ihr Antrag wurde noch nicht bearbeitet. Sobald Ihre Unterlagen geprüft wurden und alle erforderlichen Nachweise da sind, werden Sie vorläufig immatrikuliert und haben dann zunächst keinen Zugang mehr zu Ihrem Bewerber-Account. Das ist ein gutes Zeichen.

Ausführliche Informationen zum Ablauf nach der Immatrikulation finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -imma.html.

2) Die EU-Quote ist eine geschützte Quote, deshalb ist es erforderlich, dass alle Bewerber:innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung einen Nachweis Ihrer Staatsangehörigkeit einreichen. Laut System ist Ihr Nachweis eingegangen.

Machen Sie sich keine allzu großen Sorgen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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