Nachrückverfahren Sonderquote

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Hope2023
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Registriert: Di 12. Sep 2023, 14:26

Bearbeitet Nachrückverfahren Sonderquote

Beitrag von Hope2023 »

Hallo liebes Campus-Team,

ich habe mich zum kommenden Wintersemester 2023/24 über die Sonderquote für den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie beworben. Leider habe ich aufgrund des hohen Bewerberaufkommens keinen Platz im Hauptverfahren ergattern können und hoffe nun auf einen Studienplatz im Nachrückverfahren.
Dies bezüglich wollte ich mich erkundigen, ob die Universität in der Sonderquote auch eine Überbuchung vorgenommen hat und ob in einem etwaigen Nachrückverfahren weiterhin zwischen Eilfällen und Ortsbindungsfällen differenziert wird?
Vielleicht können Sie ja sogar schon eine Auskunft bezüglich eines potenziellen Nachrückverfahrens im Rahmen dieser Quote für den oben genannten Studiengang geben?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
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Campus-Center - BK
Beiträge: 5597
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Nachrückverfahren Sonderquote

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Hope2023,

in dieser Sonderquote für diesen Studiengang wurde nicht überbucht. Es kann gut sein, dass ein Nachrückverfahren stattfindet. Im Nachrückverfahren werden die Eil- und Ortsbindungsanträge nicht mehr unterschieden. Die Rangplätze wurden vorab gebildet und ändern sich in einem Nachrückverfahren nicht mehr. Sie haben also noch eine relativ gute Chance, abhängig natürlich vom Bewerberverhalten, derjenigen, die vor Ihrem Rangplatz sind.

Mit besten Grüßen,
BK
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