Hallo,
ich studiere aktuell noch bis 30.09. im Psychologie Bachelor an der Uni Hamburg und habe mich für das WiSe23/24 für den aufbauenden Master (Klinische Psychologie) beworben. Allerdings habe ich noch keinen Platz erhalten und hoffe auf einen Platz im Nachrückverfahren.
Im Falle, dass ich keinen Platz erhalten, habe ich mich um einen Vollzeit Job ab Oktober gekümmert, allerdings würde ich sehr gerne den Studienplatz annehmen, wenn ich einen im Nachrückverfahren erhalte.
Meine Fragen sind nun:
1. Kann ich ab dem ersten Mastersemester ein Urlaubssemester nehmen? Gilt eine Vollzeitbeschäftigt als ein Grund für ein Urlaubssemester?
2. Kann ich alternativ nachträglich ein Teilzeitstudium anmelden?
3. Gibt es eine Mindestanzahl an Credits, die pro Mastersemester geleistet werden müssen?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Lieben Gruß
Hallo annibö,
1, Nein, ein Urlaubssemester ist im ersten Semester mit wenigen Ausnahmen ausgeschlossen. Eine Vollzeitbeschäftigung wird auch als Grund nicht akzeptiert.
2, Ja, das Teilzeitstudium beantragen Sie Sie über Ihren Account, dort laden Sie dann auch den Nachweis Ihrer Beschäftigung hoch. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
3, Nein, Sie sollten bei einem Teilzeitstudium den individuellen Studienplan aber am besten mit der Studienfachberatung abstimmen.
Mit besten Grüßen,
BK
1, Nein, ein Urlaubssemester ist im ersten Semester mit wenigen Ausnahmen ausgeschlossen. Eine Vollzeitbeschäftigung wird auch als Grund nicht akzeptiert.
2, Ja, das Teilzeitstudium beantragen Sie Sie über Ihren Account, dort laden Sie dann auch den Nachweis Ihrer Beschäftigung hoch. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... udium.html
3, Nein, Sie sollten bei einem Teilzeitstudium den individuellen Studienplan aber am besten mit der Studienfachberatung abstimmen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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