Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Hochschulzugang gemäß §38 Hamburgisches Hochschulgesetz (Hochschulzugangsberechtigung mit Berufsausbildung und Berufserfahrung). Nachdem ich meine dreijährige Ausbildung zum Fachinformatiker (verkürzt auf zwei Jahre) abgeschlossen habe, sind nun etwas mehr als drei Jahre als Angestellter in diesem Beruf vergangen.
Wenn ich nun an der Eingangsprüfung teilnehme und diese bestehe, welche Note zählt dann für die Zulassungsbeschränkung (NC)? Die Note der Eingangsprüfung? Die Note meines mittleren Schulabschlusses oder der Berufsschule, obwohl diese alleine nicht zu einem Studium berechtigen würden?
Freundliche Grüße
Leon K.