hier gibt es ein Missverständnis: Die "Bescheinigung [...] über den Besuch einer Ausbildungsstätte" ist Teil des Dokuments, das in STiNE "Online Semesterbescheinigung" heißt - es ist der obere rechte Teil des Dokuments. Dies Dokument müssen Sie ausdrucken und dem BAföG-Amt senden - das reicht in jedem Fall aus.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg