Die Art meiner KV ändert sich im Zuge des Wechsels nicht, allerdings habe ich seit meiner Immatrikulation in den Bachelor und des damals erbrachten Nachweises die KV gewechselt, muss ich also einen neuen Nachweis einreichen?Wenn Sie aktuell an der Universität Hamburg eingeschrieben sind und lediglich Ihren Studiengang oder Ihr Nebenfach/Unterrichtsfach wechseln, müssen Sie zur Immatrikulation nur dann Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung aufnehmen, wenn sich Ihre Krankenversicherung im Zuge des Wechsels geändert hat.
Herzlichen Gruß