Lieber Herr Dukic,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort - wir mussten zunächst klären, wie in Ihrem Fall zu verfahren ist. Die Antwort, dass ein Nachweis B1 ausreicht, die Sie hier erhalten haben, ist leider falsch. Bitte entschuldigen Sie dies!
Laut der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen für die Studiengänge der
Fakultät für Geisteswissenschaften vom 12. April 2017, muss einer der folgenden Nachweise vorliegen: "eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule über 300 Unterrichtsstunden oder [...] Zeugnisse über eine 300 Unterrichtsstunden entsprechende Anzahl von Schuljahren oder ein Zertifikat DELE Nivel Inicial (Instituto Cervantes) oder ein Zertifikat SIELE GLOBAL: Nivel B1" (
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -gw-21.pdf) Ohne einen entsprechenden Nachweis können wir Sie daher für das Nebenfach nicht immatrikulieren. Da Sie aber eine falsche Auskunft erhalten haben, die dazu geführt hat, dass Sie davon ausgehen mussten, keinen weiteren Nachweis einreichen zu müssen, räumen wir Ihnen für den korrekten Nachweis eine Nachreichfrist ein, damit Sie diesen noch erwerben können. Bitte reichen Sie uns einen der oben genannten Nachweise
bis zum 02.01.2024 ein. Wir immatrikulieren Sie bis dahin vorläufig für das Nebenfach Spanisch, sollten Sie den Nachweis nicht bis zur genannten Frist nachreichen, würden Sie aus dem Fach wieder exmatrikuliert und müssten sich dann im nächsten Jahr neu bewerben. Bis dahin erworbene Leistungen blieben natürlich für eine Neubewerbung erhalten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling