Sehr geehrtes Campus-Center-Team,
ich frage mich, ob es als 1. Fachsemester (und 7. Hochschulsemester) gelten würde, wenn ich mich während der Erstsemester-Anmeldephase exmatrikuliere. Leider ist die Frist für den Verzicht bereits seit 10 Tagen verstrichen. Ich würde mich somit exmatrikulieren, bevor ich irgendwelche Leistungen erbringen kann. Des Weiteren frage ich mich, ob es bei einer erneuten Bewerbung in demselben Studiengang zu Komplikationen kommen kann, da ich dann eventuell bereits im 2. Fachsemester wäre. Es handelt sich um den Studiengang M.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft.
Viele Grüße
Vincent Ley
Sehr geehrtes Campus-Center-Team,
ich hatte aus finanziellen Gründen über eine Exmatrikulation nachgedacht und daher diese Fragen im Forum gestellt. Glücklicherweise konnte ich diese Problematik jedoch klären und mich somit gegen die Exmatrikulation entscheiden, weshalb eine Beantwortung meiner Fragen nicht länger nötigt ist.
Viele Grüße
Vincent Ley
ich hatte aus finanziellen Gründen über eine Exmatrikulation nachgedacht und daher diese Fragen im Forum gestellt. Glücklicherweise konnte ich diese Problematik jedoch klären und mich somit gegen die Exmatrikulation entscheiden, weshalb eine Beantwortung meiner Fragen nicht länger nötigt ist.
Viele Grüße
Vincent Ley