Uniwechsel —> HH

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lilyana
Beiträge: 1
Registriert: Mi 11. Okt 2023, 01:06

Bearbeitet Uniwechsel —> HH

Beitrag von lilyana »

Guten Tag,
In einem anderen Forenbeitrag wurde bereits erklärt dass man für das Fach Jura offiziell erst nach dem Grundstudium von einer anderen Uni nach Hamburg wechseln kann. Wenn man aber keine Leistungen erbracht hat, kann man es aber theoretisch von neuem beginnen.
Nun ist meine Frage, was denn genau als Leistung zählt. In meinem jetzigen Jurastudium hab ich noch keine Klausur bestanden, aber an den Pflicht-AGs teilgenommen dessen Teilnahme man später für das Staatsexamen braucht. Könnte ich mein Studium dennoch nach zwei Semestern abbrechen und in HH anfangen oder hätte ich dafür nicht die AGs besuchen sollen?
Vielen Dank.
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Uniwechsel —> HH

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe lilyana,

1) Bitte lesen Sie sich die Regelungen zur "erneuten Bewerbung ins 1. Fachsemester" in den aktuellen Bewerbungsinformationen durch: https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor#page=15.

2) "Nun ist meine Frage, was denn genau als Leistung zählt."

Ich würde vorschlagen, Sie lassen sich von Ihrer Hochschule eine entsprechende Bescheinigung Ihrer bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen ausstellen (i.d.R. wird hierfür ein Transcript of Records verwenden).

Dieses Dokument lassen Sie uns über das Kontaktformular des Campus-Centers zukommen.

Auf der Basis dieses Dokuments können wir Ihnen dann eine Einschätzung geben, ob Sie den geforderten Nachweis (siehe https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor#page=15), der für eine erneute Bewerbung ins erste Fachsemester erforderlich ist, mit dem Dokument erbringen können.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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