Guten Tag,
In einem anderen Forenbeitrag wurde bereits erklärt dass man für das Fach Jura offiziell erst nach dem Grundstudium von einer anderen Uni nach Hamburg wechseln kann. Wenn man aber keine Leistungen erbracht hat, kann man es aber theoretisch von neuem beginnen.
Nun ist meine Frage, was denn genau als Leistung zählt. In meinem jetzigen Jurastudium hab ich noch keine Klausur bestanden, aber an den Pflicht-AGs teilgenommen dessen Teilnahme man später für das Staatsexamen braucht. Könnte ich mein Studium dennoch nach zwei Semestern abbrechen und in HH anfangen oder hätte ich dafür nicht die AGs besuchen sollen?
Vielen Dank.