HZB nach Studienabschluss (Staatsexamen) an einer deutschen Hochschule (nicht-EU-Bürger)

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daria.s
Beiträge: 1
Registriert: So 5. Nov 2023, 18:11

Bearbeitet HZB nach Studienabschluss (Staatsexamen) an einer deutschen Hochschule (nicht-EU-Bürger)

Beitrag von daria.s »

Hallo liebe ForumsmitgliederInnen!

Ich bin an einem Zweitstudium an der Uni Hamburg interessiert, könnten Sie für mich bitte ein paar Sachen hinsichtlich des Bewerbungsverfahrens präzisieren?

Meinen Schulabschluss habe ich außerhalb der EU erhalten, habe dann durch die Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg eine fachgebundene HZB (medizinische Studiengänge) erworben und werde zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Zweitstudium ein Pharmaziestudium erfolgreich abgeschlossen haben (3. Staatsexamen, Approbation).

Ich möchte mich nun um einen Studienplatz im Studiengang Allgemeine Sprachwissenschaft B.A. bewerben. Welche der beiden HZB darf ich für die Bewerbung verwenden? Dürfte ich mich mit meinem Feststellungsprüfungszeugnis gewichtet mit meiner Schulnote bewerben? Oder muss ich das Zeugnis aus meinem Erststudium (Pharmazie) verwenden?

Vielen Dank im Voraus!
Daria Seliankina
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: HZB nach Studienabschluss (Staatsexamen) an einer deutschen Hochschule (nicht-EU-Bürger)

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Daria Seliankina,

"Welche der beiden HZB darf ich für die Bewerbung verwenden?"

a) "Meinen Schulabschluss habe ich außerhalb der EU erhalten, habe dann durch die Feststellungsprüfung an einem deutschen Studienkolleg eine fachgebundene HZB (medizinische Studiengänge) erworben"

Mit einer fachgebunden HZB für medizinische Studiengänge können Sie sich nicht für den Studiengang B.A. Allgemeine Sprachwissenschaft bewerben, da die Fachbindung nicht passt.

Für den Studiengang B.A. Allgemeine Sprachwissenschaft wärew eine HZB mit der Fachbindung "für sprachliche, geisteswissenschaftliche, künstlerische und gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge (Studienkolleg: G-Kurs oder S-Kurs)" erforderlich (siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rdnung.pdf).

b) "Zweitstudium ein Pharmaziestudium erfolgreich abgeschlossen"
Abgeschlossenes Studium

Wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Ein Studienabschluss kann nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist liegt.
(https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116)
Ein abgeschlossenes Studium stellt also eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung dar und ermöglicht somit die Bewerbung für alle grundständigen Studiengänge (inkl. B.A. Allgemeine Sprachwissenschaft).

Liebe Grüße
Thomas Walter
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