Lieber mustafa_sahn,
1) Es ist wichtig zu verstehen, dass an der Universität Hamburg die einzelnen Fachbereiche, Institute und Fakultäten für die Zugangsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und das Bewerbungsverfahren für ihre Masterstudiengänge verantwortlich sind. Daher unterscheiden sich die Anforderungen, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und die praktischen Schritte im Bewerbungsprozess je nach dem Masterstudiengang, für den Sie sich bewerben.
Wenn Sie sich also für einen Masterstudiengang bewerben wollen, ist es erforderlich, die studiengangsspezifischen Bewerbungsinformationen für den jeweiligen Master zu lesen:
https://www.uni-hamburg.de/liste-master.
M.A. Bewegungs- und Sportwissenschaft -
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... schaft.pdf.
2) Die Regelungen bezüglich des Nachweises der Englischkenntnisse für den Studiengang
M.A. Bewegungs- und Sportwissenschaft lauten wie folgt:
Englischkenntnisse:
Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens, die durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (mindestens 6 Jahre
Schulunterricht im Fach Englisch) oder durch internationale Sprachnachweise für die Stufe B2
(Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFL: paper-based mind.
550 Punkte, internet-based mind. 70 Punkte, UNIcert II.) nachzuweisen sind.
Bewerberinnen und Bewerber, die keine Englischkenntnisse über 6 Jahre Schulunterricht oder
Kenntnisse Englischer Sprache auf dem Niveau B2 zur Immatrikulation nachweisen können,
werden unter Vorbehalt zugelassen und haben den Nachweis bis spätestens Ende des ersten
Fachsemesters zu erbringen. Andernfalls erfolgt die Exmatrikulation.
(https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... schaft.pdf)
3) "Daraus stellt sich die Frage, ob meine im Ausland erworbene Hochschulzugansbereichtigung bzw. Schulabschluss nachwiesen werden darf ?"
Die Antwort auf Ihre Frage bezüglich des Nachweises der Englischkenntnisse für den Studiengang
M.A. Bewegungs- und Sportwissenschaft lautet also nein.
Der Nachweis kann entweder durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder durch eines der genannte Sprachzertifikate erfolgen.
Es ist folglich nicht möglich, die Englischkenntnisse durch eine im Ausland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen ausländischen Schulabschluss nachzuweisen.
Liebe Grüße
Thomas Walter