Hallo bbd731,
Ihre Krankenversicherung hat uns die elektronische Meldung zukommen lassen. Sie sind immatrikuliert, allerdings unter Vorbehalt (siehe unten).
Ich sehe im System den Hinweis, dass ein Fremdsprachennachweis fehlt. Dieser bezieht sich auf die für den Studiengang erforderlichen B2-Englischkenntnisse. Lesen Sie gerne in den Bewerbungsinformationen nach (S. 2):
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... hology.pdf
Darüber hinaus sind im Falle einer Zulassung zur Einschreibung Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachzuweisen. Die Kenntnisse sind im Rahmen der Einschreibung durch eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (mindestens 6 Jahre Schulunterricht im Fach Englisch) oder durch internationale Sprachnachweise für die Stufe B2 mittels Cambridge First Certificate of English A oder B, IELTS 5.5 oder höher, TOEFL: paper-based: mind. 550 Punkte, internet-based mind. 70 Punkte oder UNIcert II. nachzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber, die keine Englischkenntnisse über 6 Jahre Schulunterricht oder Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 zur Immatrikulation nachweisen können, werden unter Vorbehalt zugelassen und haben den Nachweis bis spätestens Ende des ersten Fachsemesters zu erbringen und im CampusCenter vorzuweisen. Andernfalls erfolgt die Exmatrikulation.
Der Sprachnachweis entfällt bei Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache Englisch ist – hierfür müssen diese ihrem Immatrikulationsantrag eine schriftliche Erklärung beifügen, mit der sie versichern, dass Englisch ihre Muttersprache ist – und bei Vorliegen eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem englischsprachigen Studiengang.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann