Japanologie berufsbegleitend

Antworten
Toruben
Beiträge: 1
Registriert: Mo 4. Dez 2023, 21:16

Bearbeitet Japanologie berufsbegleitend

Beitrag von Toruben »

Hallo,

da ich wahnsinnig gern mein Wissen über Japan und die japanische Sprache vertiefen würde, von dem Niveau der Hamburger Japanischkurse an Volkshochschulen und Sprachschulen aber sehr enttäuscht bin, überlege ich nun, meine Arbeitszeit zu reduzieren, um Japanologie an der Uni Hamburg zu studieren. Ich würde mich über die Beantwortung untenstehender Fragen sehr freuen. :)

1. Ich würde meine Arbeitszeit während des Semesters so weit reduzieren, dass ich vier halbe Tage pro Woche frei habe für das Studium. Das scheint mir ausreichend, um den achtstündigen Sprachkurs zu besuchen. Da das Studium natürlich aus mehr als nur dem Sprachkurs besteht, würde ich deutlich länger als die vorgesehenen 4 Jahre für das Studium benötigen. Dementsprechend würde ich Veranstaltungen, die bspw. für das erste Semester vorgesehen sind, erst in höheren Semestern besuchen. Wird so ein Vorgehen grundsätzlich von der Uni Hamburg unterstützt oder wird so etwas kritisch gesehen, z.B. weil man Vollzeitstudenten so einen Platz wegnimmt?

2. Da ich bereits einige Sprachkurse besucht habe und auch im Selbststudium regelmäßig meinen Wortschatz erweitere, würde ich gern wissen, welche Voraussetzungen dafür bestehen, den oder die ersten Sprachkurs(e) zu überspringen.

3. Auch wenn ich oben geschilderte Teilzeitvereinbarung mit meinem Arbeitgeber treffe, kann ich nicht ausschließen, dass an wenigen Tagen terminliche Verpflichtungen verhindern, dass ich die Lehrveranstaltungen besuche. Wie viele Stunden darf man versäumen, um trotzdem noch zur Prüfung zugelassen zu werden?

4. Wenn ich alles richtig verstanden habe, ist für den Abschluss auch ein Nebenfach zu absolvieren. Können für das Nebenfach an einer anderen Universität in einem anderen Studium absolvierte Module angerechnet werden?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Torben
Benutzeravatar
Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1935
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Japanologie berufsbegleitend

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Torben,

wie Sie unseren Informationen zur Erwerbstätigkeit entnehmen können https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7429719, legen wir keine Höchstgrenze für die Arbeitszeit fest. Wenn Sie trotz der Reduzierung Ihrer Arbeitszeit mehr als 20h pro Woche arbeiten und es dadurch zu studienorganisatorischen Problemen kommt, liegt das in Ihrer Verantwortung.

Grundsätzlich ist Ihr Studienvorhaben möglich. Sie müssen selbst schauen, wie Sie sich und das Studium, um Ihre Erwerbstätigkeit organisieren und dass Sie gesetzte Fristen, Abgabe- bzw. Klausurtermine einhalten. Können Sie das mal nicht, müssen Sie mit der entsprechenden Lehrperson eine Lösung finden. Auch wenn Sie der Anwesenheitspflicht nicht in dem geforderten Maß nachkommen können.

Es ist richtig, dass der Studiengang B. A. Ostasien/Schwerpunkt Japanologie ein Nebenfach erfordert. Sie sollten natürlich eines wählen, dass Ihren Interessen entspricht. Ratsam ist, wenn Sie sich für eines entscheiden, für das Ihnen bereits erbrachte Studienleistungen anerkannt werden können. Über die Anerkennung von Studienleistungen entscheidet der Fachbereich nach erfolgter Zulassung. Vorab kann Ihnen keine verbindliche Auskunft gegeben werden, ob anrechenbare Leistungen vorliegen. Gleiches gilt für vorhandene Sprachkenntnisse. Vielleicht ist es möglich sich bisherige anerkennen zu lassen.

Ich empfehle Ihnen eine Studienfachberatung wahrzunehmen https://www.aai.uni-hamburg.de/afrika/s ... atung.html und sich dezidiert mit dem Modulhandbuch des Studienganges auseinanderzusetzen, um die Machbarkeit Ihres Vorhabens besser einschätzen zu können.

Zum Wintersemester 2023/24 konnten übrigens alle Bewerber:innen zugelassen werden. Es standen mehr Studienplätze zur Verfügung als es Bewerbungen gab. Vgl. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten