Wartesemester und Empfehlungsschreiben

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MartheTB
Beiträge: 1
Registriert: Do 28. Dez 2023, 13:33

Bearbeitet Wartesemester und Empfehlungsschreiben

Beitrag von MartheTB »

Sehr geehrtes Team der Universität Hamburg,

Ich habe im vergangenen Jahr mein Abitur in Schleswig-Holstein mit einem NC von 1,5 absolviert und mache derzeit ein Freiwilliges Soziales Jahr in einer Kinder- und Jugendhilfe Einrichtung, dass ich am 31.08.2024 beenden werde. Mein Wunsch ist es, im Anschluss Geschichte und Deutsch auf Lehramt an der Universität Hamburg zu studieren. Bei Recherche auf der Website der Universität war ich recht schnell ernüchtert, als ich die NC Begrenzungen sowie das Verhältnis von Bewerbungen und Studienplätzen in den letzten Jahren sah. Ich habe diesbezüglich nun zwei Fragen:
1. Ist es möglich, meinen Freiwilligendienst als zwei Wartesemester anrechnen zu lassen und so meine Chance auf einen Studienplatz zu erhöhen? Welche Nachweise benötige ich dafür und wo muss ich diese einreichen?
2. Ist es möglich, durch ein Empfehlungsschreiben, beispielwiese von einer ehemaligen Lehrkraft, die Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen? Wo müsste ich dieses ggf einreichen?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Marthe Thomsen-Bendixen
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Campus Center - L. Hildebrandt
Beiträge: 136
Registriert: Fr 19. Feb 2016, 11:13

Re: Wartesemester und Empfehlungsschreiben

Beitrag von Campus Center - L. Hildebrandt »

Hallo Marthe Thomsen-Bendixen,

1. Wartezeit sammeln Sie automatisch ab Abiturdatum, Sie dürfen allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben sein. Dafür werden keine gesonderten Nachweise benötigt. Ihre Wartezeit wird durch die Angaben in Ihrer Bewerbung automatisch ermittelt.
Da Sie "anrechnen" schreiben, möchte ich kurz erläutern, dass Ihre Wartezeit nicht auf Ihre Abiturnote angerechnet wird. In einem Bewerbungsdurchlauf werden zwei Ranglisten erstellt: Einmal anhand der Abiturnote (Leistungsrangliste), einmal anhand der seit dem Abitur vergangenen Halbjahre oder besser Semester (Warterangliste). Die Werte der beiden Listen sind unabhängig voneinander.

Ausführliche Informationen zu den NC-Werten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html

2. In der Regel erfolgt die Zulassung für einen grundständigen Studiengang an der Universität Hamburg ausschließlich über die Kriterien Abiturnote und Wartezeit. Weitere Faktoren wie ein Empfehlungsschreiben haben für die Zulassung keine Relevanz.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

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