Liebe Frieda,
1) "Auch ich würde mich zum 01. klin. Semester bewerben."
Ich gehe davon aus, dass Sie sich für den zweiten Studienabschnitt (d.h, für das 1. klinische Semester bzw. das 5. Fachsemester) des Studiengangs "St.Ex. Medizin" (
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 1028719053) der Universität Hamburg zum Sommersemester 2024 bewerben wollen.
Wenn dies korrekt ist, würde ich Sie bitten, sich zunächst das folgende Merkblatt durchzulesen, in dem alle relevanten Regelungen und Prozesse für dieses Bewerbungsverfahren detailliert erläutert werden:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf.
2) "Ich habe bereits in dem Niederlanden Psychologie studiert - ist dann das aktuelle Medizinstudium ein Zweitstudium oder gilt die Regel nur für Studiengänge in Deutschland?"
Es ist wichtig klarzustellen, dass es verschiedene Bewerbungsverfahren gibt, für die verschiedene Institutionen zuständige sind und in denen entsprechen auch unterschiedliche Regeln gelten.
a) Alle
deutschen und Deutschen gleichgestellten Bewerber*innen für das erste Fachsemester eines Studiengangs des "Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie" bewerben sich nicht in einem Verfahren der Universität Hamburg, da das Bewerbungsverfahren für diese Studiengänge und diese Gruppe von Bewerber*innen von der
Stiftung für Hochschulzulassung (
www.hochschulstart.de) durchgeführt und verantwortet wird. Es gelten folglich für das Bewerbungsverfahren die Regelungen der Stiftung für Hochschulzulassung.
Gemäß der Regelungen der Stiftung für Hochschulzulassung gibt es den Status "Zweitstudium" bzw. "Zweitstudiumsbewerber*in":
Wenn Sie bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer
deutschen Hochschule abgeschlossen haben und nun – etwa zur Verbesserung Ihrer beruflichen Möglichkeiten – einen in das Zentrale Verfahren (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie) von Hochschulstart einbezogenen Studiengang studieren möchten, sind Sie Zweitstudienbewerber*in.
(https://hochschulstart.de/epaper/hilfe2 ... .html#p=19)
Ein Studium im Ausland ist also von dieser Regelung nicht betroffen.
b) Alle anderen Bewerbungsverfahren für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie (i.e.
Bewerbung für da 1. Fachsemester in der Nicht-EU-Quote, Bewerbung für den zweiten Studienabschnitt bzw. ein höheres Fachsemester und Bewerbung für das PJ) werden von der Universität Hamburg selbst durchgeführt und folglich gelten die Regelungen der Universität Hamburg für diese Bewerbungsverfahren.
Gemäß den Regelungen der Universität Hamburg gibt es keinen Status "Zweitstudiumsbewerber*innen".
Das bedeutet, dass sich alle Bewerber*innen, unabhängig davon, ob sie zuvor einen Studienabschluss erworben haben und in welchem Land dieser Abschluss erworben wurde, in den genannten Bewerbungsverfahren nach denselben Regeln bewerben, die auch für Personen gelten, die noch keinen Studienabschluss erworben haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter