Hallo,
ich befinde mich aktuell in 3. Semester. Wegen eines Problems mit meiner Aufenthaltserlaubnis musste ich leider Anfang November in mein Heimatland zurückkehren, um ein neues Visum zu beantragen. Das Visum wurde erneut beantragt und war letzte Woche bereits fertig. Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen durch die Visumproblematik war es mir jedoch nicht möglich, die Hälfte der Arbeitszeit des Studiums zu widmen.
Deshalb würde es sich für mich vorgeschlagen, ein Urlaubssemester zu beantragen. Jedoch frage ich mich, ob eine Genehmigung möglich ist, da die Frist bereits so lange überschritten wurde.
Zudem würde es mich interessieren, welche Auswirkungen zu erwarten wären, falls ich ohne Beurlaubung die vorgesehene Regelstudienzeit überschreite, weil ich in diesem Semester keine oder nur wenige Leistungen erbringen kann.
Mit freundlichen Grüßen.