Hallo Selin,
Wie hoch der NC im nächsten Zulassungsverfahren sein wird, lässt sich zu diesem Zeitpunkt nicht sagen, da die NC-Werte nicht festgelegt werden, sondern sich immer erst im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Durchschnittsnoten und der Anzahl der Studienplätze ergeben. Nähere Informationen zum Zustandekommen des NC finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html. Sie können eine Tendenz aber den Werten der letzten Jahre entnehmen, die Sie in dieser Tabelle finden:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf
Eine Bewerbung für Erziehungs- und Bildungswissenschaften ist einmal jährlich vom 1.6. bis zum 15.7. zum Wintersemester möglich. Sollten Sie nicht angenommen werden, hätten Sie also erst in einem Jahr wieder die Möglichkeit, sich für diesen Studiengang zu bewerben. Das heißt aber nicht automatisch, dass Sie in dieser Zeit zwei Wartehalbjahre sammeln: Wartezeit sammelt man automatisch ab Abiturdatum, man darf allerdings währenddessen an keiner deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule eingeschrieben sein. Sollten Sie also einen Platz in Sozialökonomie erhalten und annehmen, zählt die Zeit ab Ihrem Immatrikulationsdatum nicht mehr als Wartezeit.
Ob und wie viele überschneidende Module es gibt, können Sie durch den Vergleich der Modulhandbücher verschiedener Studiengänge ermitteln. Bei Sozialökonomie und Erziehungs- und Bildungswissenschaften wird es allerdings keine Überschneidungen geben. Es gebe aber die Möglichkeit, dass Sie sich Ihre Leistungen aus Sozialökonomie im Wahlbereich/ Studium Generale von Erziehungs- und Bildungswissenschaften anrechnen lassen. Beachten Sie dabei bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden.
Weitere Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
Sie erhalten eine Zusage oder Ablehnung an der Universität Hamburg immer für den gesamten Studiengang. Das heißt, wenn Sie sich für ein Hauptfach mit Nebenfach bewerben, müssen Sie in beiden Fächern angenommen werden, um eine Zulassung zu erhalten. Die Konstellation, dass Sie für Erziehungs- und Bildungswissenschaften eine Ablehnung und für Ihr Nebenfach eine Zulassung erhalten, gibt es nicht.
Ich möchte Sie abschließend sehr gerne auf unsere Gruppenberatungen aufmerksam machen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enberatung Gerade Fragen, wie mit einer Ablehnung sinnvoll umzugehen ist und welche Alternativen es gibt, können in solchen Gruppen ausführlicher besprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt
Universität Hamburg
Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung