Auslandsaufenthalt (Lehramt Anglistik / Romanistik)

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sophia.rueeck@gmail.com
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Bearbeitet Auslandsaufenthalt (Lehramt Anglistik / Romanistik)

Beitrag von sophia.rueeck@gmail.com »

Hi!
Ich würde gerne zum Master nach Hamburg wechseln. Ich studiere Englisch und Französisch auf Lehramt, und war 2 Semester in Frankreich, dh. der Nachweis für einen Auslandsaufenthalt im französisch sprachigen Ausland ist vorlegbar. Ich konnte nicht eindeutig aus den Zulassungsvoraussetzungen herauslesen, ob ich, wenn ich zwei Sprachen studiere, für beide einen mind. dreimonatigen Auslandsaufenthalt vorlegen muss, oder ob sich das auf (mindestens) eine der beiden Fremdsprachen bezieht.
Müsste ich zusätzlich noch mind. drei Monate englischsprachiges Ausland nachweisen können? Bzw., gibt es Möglichkeiten, falls ja, diesen Aufenthalt im Master nachzuholen?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen! LG Sophia
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Campus-Center - BK
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Re: Auslandsaufenthalt (Lehramt Anglistik / Romanistik)

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Sophia,

Sie müssen für beide Unterrichtsfächer jeweils einen Nachweis über einen dreimonatigen Auslandsaufenthalt nachweisen.

Der Nachweis kann noch bis zum Beginn der Vorlesungszeit nachgereicht werden.
Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2023/2024 und zum Wintersemester 2024/ 2025 aufgenommen haben, können den Nachweis bis zum Abschluss des Studiums nachreichen.


Ausführlich finden Sie diese Information in der Satzung unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -gw-49.pdf


Ausführliche Informationen zur Bewerbung für den Master of Education für externe Bewerber:innen finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... xtern.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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