Umschreibung als Promotionsstudentin (Medizin) - Nachweis für meine Krankenkasse

Antworten
BAS9166
Beiträge: 2
Registriert: Mo 22. Jan 2024, 15:28

Bearbeitet Umschreibung als Promotionsstudentin (Medizin) - Nachweis für meine Krankenkasse

Beitrag von BAS9166 »

Sehr geehrtes Team des Campuscenters,

ich habe in diesem Semester mein Studium der Medizin an der UHH beendet. Nun muss ich als Promotionsstudentin noch weiter eingeschrieben bleiben und werden zunächst auch noch einige Monate an meiner Promotion arbeiten, bevor ich meine ersten Arbeitsstelle antrete.

Ich habe mich bereits über Stine umgemeldet und gehe davon aus, dass das geklappt hat, da ich nun unter "Fächer-/Bereichswahl" das Fach Medizin(Promotion) sehe.
Allerdings habe ich keinerlei schriftlichen Nachweis darüber. Ich habe Ende Dezember (nach meiner Ummeldung) auf Stine außerdem einen Exmatrikulationsbescheid bekommen, der wie ich hoffe nun nichtig ist?
Nun fordert meine Krankenkasse, bei der ich bis zum Berufsstart noch weiterhin als Studentin Mitglied sein möchte, einen Nachweis darüber, dass ich weiterhin Studentin bin oder wie sich mein Versicherungsverhältnis anderweitig ändert.
Wäre es möglich, mir die Umschreibung als Promotionsstudentin bereits schriftlich zu bestätigen (z.B. per Mail)? Dann könnte ich dies vorläufig an meine Krankenkasse schicken, bevor ich nach der Rückmeldefrist meine neuen Semesterunterlagen erhalte.


Liebe Grüße,
J. von der Heide
Benutzeravatar
Campus Center - L. Hildebrandt
Beiträge: 136
Registriert: Fr 19. Feb 2016, 11:13

Re: Umschreibung als Promotionsstudentin (Medizin) - Nachweis für meine Krankenkasse

Beitrag von Campus Center - L. Hildebrandt »

Hallo J. von der Heide,

zurzeit sind Sie sowohl im Staatsexamen, als auch im Promotionsstudium eingeschrieben. Sofern Sie die Exmatrikulation nicht selbst für ein bestimmtes Wunschdatum beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen, exmatrikuliert. D.h., aus dem Staatsexamen werden Sie zum 31.3. exmatrikuliert, im Promotionsstudium bleiben Sie (bei fristgerechter Rückmeldung) auch im Sommersemester immatrikuliert.

"Ich habe Ende Dezember (nach meiner Ummeldung) auf Stine außerdem einen Exmatrikulationsbescheid bekommen, der wie ich hoffe nun nichtig ist?"

Nein - der Bescheid bezieht sich auf das Staatsexamen und weist zudem einen Immatrikulationszeitraum bis zum 31.3. aus. Er sagt also nicht aus, dass Sie keinen Studierenden-Status mehr haben, sondern nur, dass Sie zum Ende des Semester aus diesem Studiengang exmatrikuliert werden.

Ist es für Ihre Krankenkasse wichtig, dass Sie Ihren Immatrikulationsstatus nachweisen oder dass Sie die Promotion nachweisen? Ihren Immatrikulationsstatus für dieses Semester können Sie sowohl durch Ihre Semesterbescheinigung als auch durch Ihren Exmatrikulationsbescheid nachweisen.
Vorläufige Dokumente für das kommende Semester können wir leider nicht ausstellen.

Mit freundlichen Grüßen,
L. Hildebrandt

Universität Hamburg

Abteilung 3 - Studium und Lehre
Referat 30 - Beratung und Administration
Team 304 - Schriftliche Information und Beratung
BAS9166
Beiträge: 2
Registriert: Mo 22. Jan 2024, 15:28

Re: Umschreibung als Promotionsstudentin (Medizin) - Nachweis für meine Krankenkasse

Beitrag von BAS9166 »

Hallo L. Hildebrandt,

die Krankenkasse scheint eine Info bekommen zu haben, dass sich mein Status zum 1.4. ändert und fordert daher eine Info darüber, was ich ab dann tue. Da ich noch einige Monate an meiner Promotion arbeiten werde, bevor ich meinen ersten Job antrete, möchte ich meinen weiteren Studierendenstatus rückmelden. Aber da muss ich dann wohl einfach auf die neuen Semesterunterlagen warten, die ja hoffentlich bald online gestellt werden.

Vielen Dank für die Verdeutlichung bezüglich der Exmatrikulationsbescheinigung.

Liebe Grüße,
Jennie von der Heide
Antworten