Ich studiere Teilzeit und habe Kinderzuschlag (eine Leistung nach SGBII) beantragt, der mir verwährt wurde, da ich als Student generell keinen Anspruch auf Leistungen nach SGBII hätte.
Nun habe ich gelesen, dass man sich im Falle eines Teilzeitstudiums von der Uni eine Bescheinigung nach SGB III § 139 ausstellen lassen kann, in der bescheinigt wird, dass nicht mehr als 15 Wochenstunden für das Studium aufgewendet werden. Somit stünde man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und könnte Leistungen nach SGBII erhalten.
Gibt es Erfahrungen mit diesen Bescheinigungen? Wo könnte ich mir eine solche ausstellen lassen?
Gruß
Peter_chen